Ein Wärmeplan für Aumühle

Unabhängig vom kommenden Wärmeplanungsgesetz des Bundes sind größere Kommunen in Schleswig-Holstein bereits jetzt gesetzlich verpflichtet, Wärmepläne zu erarbeiten. In diesen Wärmeplänen sollen Kommunen darlegen, in welchen Schritten sie die bis zum Jahr 2045 geforderte Klimaneutralität erlangen wollen. Die Aufgabe ist beachtlich, schließlich werden derzeit nur etwa 17 Prozent der Heizenergie regenerativ erzeugt.

Für die Wärmeplanung wird zunächst der gegenwärtige und mögliche zukünftige Wärmebedarf einer Gemeinde ermittelt. Dazu werden Daten zur Bebauung, zum Sanierungszustand von Gebäuden und zur vorhandenen Heizinfrastruktur etc. erhoben. Daraus wird abgeleitet, in welchen Bereichen der Kommunen eine energetische Sanierung wichtig ist, wo es Potential zur Nutzung erneuerbarer Energien gibt und ob und wo Netze für Fernwärme sinnvoll sind. Und natürlich erfolgt die Wärmeplanung genauso wie die Bauleitplanung unter Einbeziehung der Öffentlichkeit, vor allem, wenn es um die konkreten Umsetzungsschritte geht.

Kleine Gemeinden wie Aumühle können freiwillig einen Wärmeplan erstellen, am besten im Verbund mit Nachbargemeinden. Dafür gibt es einen Zuschuss von bis zu 90 Prozent, wenn bis zum Ende diesen Jahres die Förderung beantragt wird. Weil wir die Wärmewende für ein wichtiges kommunales Anliegen halten, werden wir uns für einen entsprechenden Förderantrag einsetzen.

Wenn Sie sich beteiligen und einbringen wollen: Unsere nächste Fraktionssitzung ist am 4. September 2023 um 20:00 Uhr im Rathaus, kommen Sie gern vorbei!

GUNDULA ELSASSER

Der Beitrag erschien in der September-Ausgabe des Magazins „Der Sachsenwalder“.