Die kommunale Wärmeplanung für Aumühle

Liebe Aumühlerinnen und Aumühler, die Gemeinde Aumühle hat eine kommunale Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes und dem entsprechenden Landesgesetz in Schleswig-Holstein aufgestellt. Das ist der Fahrplan, nach dem die Gemeinde ihre Verpflichtung zur treibhausneutralen Wärmeversorgung, d. h. Verzicht auf erdgas- und ölbetriebene Heizquellen bis 2040 umsetzen soll.

Laut Wärmeplanungsgesetz sind alle Gemeinden unserer Größe verpflichtet, eine Wärmeplanung bis zum 11. Juli 2028 vorzulegen. Aumühle ist damit jetzt mehr als zwei Jahre früher fertig. Warum ist das gut? Weil mit der Wärmeplanung unter Auswertung vieler Daten untersucht wurde, ob und wo es sinnvoll sein könnte, Nah- oder Fernwärmenetze zu planen.

Das Ergebnis für Aumühle: Es gibt kaum einen Gemeindeteil, in dem sich dies lohnen würde. Das bedeutet, es muss sich jede Eigentümerin, jeder Eigentümer selbst um eine individuelle Heizungslösung kümmern. Und die erste Wahl wird dabei aufgrund der geringeren Verbrauchskosten in fast jedem Gebäude eine Wärmepumpe sein. Das sind klare Aussagen, die wir in Aumühle nun treffen können. Es bedeutet eine größere Planungssicherheit für alle, die heute eine neue Heizung brauchen. In drei kleinen so genannten Fokusgebieten kann Aumühle nun untersuchen lassen, unter welchen Voraussetzungen eine zentrale Wärmeversorgung doch möglich wäre oder welche anderen Maßnahmen sinnvoll wären.

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RENO BASTIAN

Dieser Beitrag erschien im Magazin „Der Sachsenwalder 6/2026“.

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