Brauche ich in Aumühle bald eine neue Heizung?

Diese und weitere Fragen waren Thema auf der Infoveranstaltung mit Fragerunde am 2. Mai. Rund 40 Gäste hörten dem Aumühler Energieberater und Umweltingenieur Aaron Schellenberg zu, der die Fördermöglichkeiten für neue Heizungen erläuterte. Landtagsabgeordnete Ulrike Täck, Bündnis 90/Die Grünen, stellte die Historie des Gebäude-Energie-Gesetzes vor und wie die aktuellen Regelungen aussehen. Reno Bastian, Grünen-Fraktionsvorsitzender in Aumühle (Foto), berichtete über den derzeitigen Stand der kommunalen Wärmeplanung. Und schließlich schilderte Lars Jeckstadt-Borchert von der Aumühler SPD seine persönlichen Erfahrungen mit einer Wärmepumpe.

Die Präsentation von Ulrike Täck finden Sie zum Herunterladen hier (klicken).

Weitere Informationen finden Sie hier in den Fragen und Antworten:

Die Gemeinde beschäftigt sich intensiv mit diesem Thema. Ende vergangenen Jahres wurden Fördergelder für eine Bedarfsanalyse beantragt. Diese Analyse soll Auskunft darüber geben, wie eine kommunale Wärmeplanung für Aumühle aussehen kann. Sobald die Förderbescheide vorliegen, kann die Analyse dann beauftragt werden. Danach kann die Gemeinde dann planen, wo und wie sie klimaneutral Wärme gewinnen kann und welche Aumühler Adressen sie wird versorgen können – eine wichtige Information für alle Hausbesitzer und auch die Gemeinde mit ihren Liegenschaften.

Nein. Eine ordnungsgemäß funktionierende Heizung kann noch für viele Jahre genutzt und selbstverständlich auch repariert werden. Wenn jedoch eine neue Heizung installiert werden muss – zum Beispiel, weil das bisherige Gerät irreparabel ist – ist es nur sinnvoll, in eine zukunftsfähige und klimafreundliche Heizung zu investieren. Heizungen werden für lange Zeiträume angeschafft.
Zugleich wollen und müssen wir 2045 klimaneutral sein. Und in den kommenden Jahren werden die Preise fossiler Energieträger absehbar weiter steigen. Klimaschonendes Heizen schafft somit auch Schutz vor Preissprüngen.

Grundsätzlich gilt: Solange die Heizung funktioniert oder sich reparieren lässt, ändert sich erst einmal gar nichts.
Im Neubaugebiet gilt: Ab dem 1. Januar 2024 muss eine Heizung, die mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien Wärme produzieren kann, eingebaut werden.
Außerhalb eines Neubaugebietes gilt: Ab Vorliegen einer qualifizierten kommunalen
Wärmeplanung, spätestens Mitte 2026 oder 2028 – abhängig von der Region – muss eine Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien eingebaut werden.
Im Bestandsgebäuden gilt: Funktioniert die Heizung oder lässt sie sich reparieren? Dann ist kein Heizungstausch notwendig. Ist die Heizung kaputt und irreparabel, gelten bis 2026 bzw. 2028 – abhängig von der Ortsgröße – zielorientierende Übergangslösungen. Mit dem Vorliegen der Kommunalen Wärmeplanung gilt die 65 Prozent Erneuerbare Energien-Vorgabe.
Für alle Fälle sind Härtefallregelungen vorgesehen.

Im Gesetzentwurf sind Maßnahmen zum Schutz der Mieterinnen und Mieter bei der Heizungserneuerung vorgesehen. Mieterinnen sind geschützt vor hohen Kosten, weil die Modernisierungsumlage beim Heizungstausch auf 50 Cent pro Quadratmeter gedeckelt wird. Damit ist sichergestellt, dass durch sinkende Verbrauchskosten mehr eingespart wird, als die Kaltmiete steigt. So profitieren Mieterinnen immer vom Einbau einer klimafreundlichen Heizung.

Um den Umstieg auf erneuerbare Energien finanzierbar zu machen, wird eine finanzielle Förderung bereitgestellt. Konkret soll der Umstieg durch passende Fördermaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) begleitet und sozial flankiert werden. Ziel der Förderung ist es sicherzustellen, dass die Kosten etwa einer Wärmepumpe auch von Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen getragen werden können. Für alle Bürgerinnen und Bürger im selbst genutzten Wohneigentum wird es wie bisher eine Grundförderung von 30 Prozent für den Tausch einer alten fossilen gegen eine neue klimafreundliche Heizung geben. Zusätzlich gibt für Einkommen bis 40.000 Euro nochmals 30 Prozent Förderung. Wer bis 2028 umsteigt, bekommt nochmals bis zu 20 Prozent Förderung. Ab 2028 sinkt diese Fördermöglichkeit um drei Prozentpunkte alle zwei Jahre. Insgesamt ist die Maximalförderung auf 70 Prozent begrenzt. Darüber hinaus werden weitere Effizienzmaßnahmen wie bisher gefördert. Ergänzend werden Förderkredite mit Ausfallgarantien für den Heizungstausch angeboten, um die finanziellen Belastungen zeitlich zu strecken. Dieses Kreditprogramm können alle Bürgerinnen und Bürger in Anspruch nehmen. Ausnahmeregelungen für ältere Personen sind somit nicht notwendig. Auch die Kreditmöglichkeiten sollen nach sozialen Kriterien ausgerichtet werden.

Es wird auch weiterhin viele Möglichkeiten zum Heizen geben. Es können verschiedene Technologien genutzt werden:
Anschluss an ein Wärmenetz: Der Ausbau der Fernwärmenetze ist ein entscheidender Hebel für die Wärmewende, da verschiedene erneuerbare Wärmequellen gut miteinander kombiniert werden können. Einbau einer elektrischen Wärmepumpe: Die Wärmepumpe nutzt zum großen Teil kostenlose und erneuerbare Umweltwärme – und erfüllt somit ebenfalls die Anforderungen an erneuerbare Energien. Eine Dämmung des Gebäudes oder eine Flächenheizung sind von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich.
Stromdirektheizung: In sehr gut gedämmten Gebäuden mit geringem Heizbedarf können Stromheizungen genutzt werden. Bis 2035 soll der Strom in Deutschland vollständig erneuerbar sein.
Eine Möglichkeit ist auch der Einbau einer Biomasseheizung, zum Beispiel einer Holz- oder Pelletheizung. Falls eine Wärmepumpe allein nicht ausreicht, um die Heizlastspitzen im Winter zu decken, kann sie durch einen fossil betriebenen Wärmeerzeuger ergänzt werden, der nur an besonders kalten Tagen zur Unterstützung eingesetzt wird. Expertinnen und Experten sprechen hier von Hybridheizungen. Insbesondere in noch nicht gedämmten Mehrfamilienhäusern kann eine solche Hybridheizung eine gute Option sein, um nach der Sanierung den Einsatz eines fossilen Heizkessels zu vermeiden.

Verantwortung übernimmt man oder eben nicht. Deutschland hat sich im Pariser Klimaabkommen zu Klimaschutzmaßnahmen verpflichtet. Unter anderem wird unsere Wärmeerzeugung ab 1. Januar 2045 komplett klimaneutral sein. Die GEG-Reform schafft hierzulande nun endlich Klarheit für Bürgerinnen und Handwerker*innen was den Einbau und die Modernisierung von Heizungen angeht. Außerdem zählt unser Land zu einem der größten CO2-Verursacher weltweit. Besonders die pro-Kopf-Emissionen sind hoch – daher ist das Einsparungspotenzial ebenfalls besonders hoch.

Frankreich ist in Europa führend mit etwa 4,25 Millionen installierten Wärmepumpen. Norwegen
deckt bereits rund 60 Prozent seines Wärmebedarfs mit Wärmepumpen, während es in
Schweden und Finnland etwa 40 Prozent sind. Bis 2030 soll fast ein Drittel der Fernwärme in
Dänemark durch Groß-Wärmepumpen erzeugt werden.
Der Wärmepumpenmarkt in Polen wuchs 2022 im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 100
Prozent. Neben Deutschland unterstützen auch Österreich und die Tschechische Republik
Privathaushalte bei der Umstellung auf nachhaltigere Anlagen wie Wärmepumpen. Außerhalb
Europas wird ein starkes Wachstum des Marktes für Wärmepumpen erwartet, wie die
Internationale Energieagentur (IEA) schätzt.

Hier eine Übersicht zum neuen Heizungsgesetz:

Und hier eine Übersicht zu den verschiedenen Heizungstypen:

Einen ausführlichen Überblick zu den Möglichkeiten in der kommunalen Wärmeplanung gibt zudem dieser Artikel von Jürgen Meereis: „Wärmeerzeugung – immer Pest oder Cholera?“ (hier klicken).