Hoffnung haben wir in 2025 für die Verkehrsberuhigung am Bahnhof. Mit dem Rückenwind des Koalitionsvertrages unserer Bundesregierung und mit Hilfe des Engagements der kommunalen Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden“, der auch unsere Gemeinde gemeinsam mit 1.123 anderen angehört, konnte die novellierte Straßenverkehrsordnung (StVO) in 2024 in Kraft treten. Endlich orientiert sich das Straßenverkehrsrecht nicht mehr nur an der Sicherstellung von „Verkehrsfluss und Verkehrssicherheit“, sondern zusätzlich an dem Schutz von Umwelt, Klima und Gesundheit sowie an der städtebaulichen Entwicklung. Das bedeutet mehr Selbstständigkeit und „Beinfreiheit“ für die Kommunen.
Wir denken an die ewige Debatte um die Verkehrsberuhigung am Bahnhof und im weiteren Verlauf der Kreisstraße, mit Fußgängerüberwegen und Tempo-30-Zonen. Wir denken an die Schulwegsicherung auf
der Basis eines geltenden Schulwegeplanes. Wir denken an die Einrichtung einer „Schulstraße“ im südlichen Bereich der Ernst-Anton-Straße mit Verkehrsbeschränkungen für den motorisierten Verkehr zu Schulbeginn und Schulende. Bevor dort endlich der schon vor einem Jahrzehnt geplante „Verkehrs-beruhigte Bereich“ umgesetzt wird.
Doch noch wissen wir nicht, wie die Ausführungsvorschriften zum neuen Straßenverkehrsrecht aussehen werden. Eine Rechtsberatung schon während der Planung sollten wir uns leisten! Damit wir am Ende nicht wieder im Regen stehen!
KARSTEN GROTH
Dieser Beitrag erschien im Magazin „Der Sachsenwalder 1/2025“.