Erst jetzt liegen die Jahresabschlüsse 2024 und 2025 der Gemeinde Aumühle vor. Grund ist die Umstellung auf die Doppik*: Zunächst mussten die Eröffnungsbilanzen finalisiert werden.
2024 endete mit einem Überschuss von rund 427.000 Euro, geplant war ein Defizit von rund 1,0 Mio. Euro. Gründe waren höhere Steuererträge und verschobene Investitionen. 2025 schließt dagegen mit einem Jahresfehlbetrag von rund 932.000 Euro (geplant: 1,4 Mio. Euro). Die Gewerbesteuer brach auf 370.000 Euro ein, nach 2,17 Mio. Euro im Vorjahr. Der Grund ist unklar, vermutet werden Rückzahlungen. Die Vorauszahlungen 2026 liegen wieder höher.
Die Folgen: Das Eigenkapital sinkt auf 13,9 Mio. Euro (2024: 14,8 Mio.). Es besteht aus der Allgemeinen Rücklage (4,1 Mio. Euro) als Basis und der Ausgleichsrücklage (10,7 Mio. Euro) als Puffer für Fehlbeträge. Diesen Puffer darf die Gemeinde nur nutzen, wenn die allgemeine Rücklage mindestens 20 Prozent der Bilanzsumme beträgt. Das wird knapp verfehlt. Der Fehlbetrag wird daher vorgetragen und muss ausgeglichen werden, nach fünf Jahren notfalls zulasten der Allgemeinen Rücklage. Zudem müssen künftige Kredite von der Kommunalaufsicht genehmigt werden. Kredite wurden 2025 nicht aufgenommen, das ist aber nur aufgeschoben: Feuerwehrgerätehaus und Straßenausbau erfordern weiterhin zukünftige Kredite. Zinsen und Abschreibungen belasten den Haushalt zusätzlich. Der finanzielle Spielraum der Gemeinde sinkt spürbar.
BENNO BRANDT
* „Die Doppik in der öffentlichen Verwaltung bezeichnet ein Buchführungssystem, das auf den Prinzipien der kaufmännischen Buchführung nach Handelsgesetzbuch beruht, aber an die Funktionen der öffentlichen Haushaltswirtschaft angepasst ist.“ (Quelle: Destatis)
Dieser Beitrag erschien im Magazin „Der Sachsenwalder 11/26“.